Die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Mit Wirkung zum 01.06.2015 wird die bisherige Betriebssicherheitsverordnung von einer neuen Verordnung abgelöst. Der neue Name lautet: Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV). In der Neufassung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) wird die Gefährdungsbeurteilung deutlich in den Vordergrund gerückt und als zentrales Element betrachtet:
Keine Anlage und kein Arbeitsmittel darf ohne Beurteilung der Gefährdungen zur Verfügung gestellt oder verwendet werden.
(Quelle TÜV Rheinland)
Nach BetrSichV § 4, Absatz 2 haben technische Schutzmaßnahmen Vorrang vor organisatorischen und personenbezogenen Schutzmaßnahmen.
Um die Gefährdungen zu beseitigen wendet unsere Elektro-
und Konstruktionsabteilung die 3-Stufen-Methode an.
- inhärent sichere Konstruktion (Eigensicherheit)
- Ergreifen technischer Schutzmaßnahmen gegen Risiken, die sich konstruktiv nicht beseitigen lassen
- Benutzerinformation
Die 3-Stufen-Methode wenden wir an für:
- den sicherheitstechnischen Umbau von Maschinen vor Baujahr 1996 optional mit CE-Kennzeichnung
- den sicherheitstechnischen Umbau von Maschinen aus den USA und Fernost (Japan, Taiwan, Malaysia, China, Thailand usw.) mit Durchführung des Konformitätsverfahrens
- den sicherheitstechnischen Umbau von Maschinen nach Baujahr 1996 mit CE-Kennzeichnung